Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten ist oft der entscheidende Faktor, ob das Finanzamt Ihre AfA-Gestaltung anerkennt. Finden Sie den richtigen Gutachter in Ihrer Stadt.
Nach dem BFH-Urteil IX R 25/19 können Sie statt der pauschalen 50 Jahre eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer geltend machen – aber nur mit einem anerkannten Gutachten.
Das Finanzamt akzeptiert eine von der BMF-Arbeitshilfe abweichende Kaufpreisaufteilung zwischen Boden und Gebäude nur bei Vorlage eines Sachverständigengutachtens.
Bei einer Ablehnung durch das Finanzamt ist ein professionelles Gutachten das stärkste Beweismittel im Einspruchs- oder Klageverfahren.
Ob eine Maßnahme als Herstellungskosten (neue AfA-Basis) oder Erhaltungsaufwand gilt, kann ein Gutachter verbindlich beurteilen und dokumentieren.
IHK-öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nach §36 GewO.
Unsere Gutachten erfüllen die Anforderungen der Finanzbehörden für die Anerkennung verkürzter Nutzungsdauer.
Jeder Gutachter kennt die spezifischen Preisniveaus und Immobilienmärkte seiner Region.
Vertiefte Kenntnisse in §7 EStG, BMF-Schreiben und aktueller BFH-Rechtsprechung zur Gebäude-AfA.
Wählen Sie einen Gutachter in Ihrer Stadt und nehmen Sie Kontakt auf.
Kaufvertrag, Baujahr, Grundrisse und Renovierungshistorie – wir prüfen Ihre Unterlagen.
Der Sachverständige besichtigt Ihre Immobilie und dokumentiert den Zustand.
Sie erhalten ein finanzamtsgerechtes Gutachten – ready für Einspruch oder Steuererklärung.
Die Kosten richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und dem Umfang des Gutachtens. Typisch sind 0,5–1 % des Immobilienwerts. Die Gutachterkosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Gutachten von IHK-öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden von Finanzbehörden grundsätzlich akzeptiert. Entscheidend ist die methodische Grundlage – unsere Gutachter orientieren sich an der ImmoWertV und der BFH-Rechtsprechung.
Für eine Beurteilung der Restnutzungsdauer ist in der Regel eine Objektbegehung erforderlich. Eine Schreibtischbewertung reicht für Finanzamtszwecke meist nicht aus.
Je nach Komplexität und Auslastung des Gutachters dauert es 2–4 Wochen von der Beauftragung bis zur Fertigstellung.
Starten Sie mit einer kostenlosen Ersteinschätzung oder finden Sie direkt einen Gutachter in Ihrer Stadt.