Bundesweit verfügbar

Zertifizierte Gutachter für Ihre Gebäude-AfA

Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten ist oft der entscheidende Faktor, ob das Finanzamt Ihre AfA-Gestaltung anerkennt. Finden Sie den richtigen Gutachter in Ihrer Stadt.

Warum ein Gutachten?

Wann Sie ein AfA-Gutachten brauchen

Verkürzte Nutzungsdauer

Nach dem BFH-Urteil IX R 25/19 können Sie statt der pauschalen 50 Jahre eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer geltend machen – aber nur mit einem anerkannten Gutachten.

Kaufpreisaufteilung

Das Finanzamt akzeptiert eine von der BMF-Arbeitshilfe abweichende Kaufpreisaufteilung zwischen Boden und Gebäude nur bei Vorlage eines Sachverständigengutachtens.

Einspruch und Klage

Bei einer Ablehnung durch das Finanzamt ist ein professionelles Gutachten das stärkste Beweismittel im Einspruchs- oder Klageverfahren.

Kernsanierung und Herstellungskosten

Ob eine Maßnahme als Herstellungskosten (neue AfA-Basis) oder Erhaltungsaufwand gilt, kann ein Gutachter verbindlich beurteilen und dokumentieren.

Qualitätsstandard

Was einen AfAMax-Gutachter auszeichnet

1

Öffentlich bestellt & vereidigt

IHK-öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nach §36 GewO.

2

Finanzamtsanerkannt

Unsere Gutachten erfüllen die Anforderungen der Finanzbehörden für die Anerkennung verkürzter Nutzungsdauer.

3

Lokale Marktkenntnisse

Jeder Gutachter kennt die spezifischen Preisniveaus und Immobilienmärkte seiner Region.

4

AfA-Spezialisierung

Vertiefte Kenntnisse in §7 EStG, BMF-Schreiben und aktueller BFH-Rechtsprechung zur Gebäude-AfA.

So einfach geht's

Ihr Weg zum Gutachten

1

Gutachter wählen

Wählen Sie einen Gutachter in Ihrer Stadt und nehmen Sie Kontakt auf.

2

Unterlagen einreichen

Kaufvertrag, Baujahr, Grundrisse und Renovierungshistorie – wir prüfen Ihre Unterlagen.

3

Objektbegehung

Der Sachverständige besichtigt Ihre Immobilie und dokumentiert den Zustand.

4

Gutachten erhalten

Sie erhalten ein finanzamtsgerechtes Gutachten – ready für Einspruch oder Steuererklärung.

Bundesweit

Gutachter in Ihrer Stadt

AfAMax arbeitet mit zertifizierten Sachverständigen in ganz Deutschland zusammen. Finden Sie den Experten in Ihrer Region.

Häufige Fragen

Fragen zum Gutachten

Was kostet ein AfA-Gutachten?

Die Kosten richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und dem Umfang des Gutachtens. Typisch sind 0,5–1 % des Immobilienwerts. Die Gutachterkosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?

Gutachten von IHK-öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden von Finanzbehörden grundsätzlich akzeptiert. Entscheidend ist die methodische Grundlage – unsere Gutachter orientieren sich an der ImmoWertV und der BFH-Rechtsprechung.

Geht das auch ohne Vor-Ort-Termin?

Für eine Beurteilung der Restnutzungsdauer ist in der Regel eine Objektbegehung erforderlich. Eine Schreibtischbewertung reicht für Finanzamtszwecke meist nicht aus.

Wie lange dauert die Erstellung?

Je nach Komplexität und Auslastung des Gutachters dauert es 2–4 Wochen von der Beauftragung bis zur Fertigstellung.

Bereit, Ihre AfA zu optimieren?

Starten Sie mit einer kostenlosen Ersteinschätzung oder finden Sie direkt einen Gutachter in Ihrer Stadt.